AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung und Zustandekommen

1.1
Für die Rechtsbeziehung zwischen Tego Naumann Messebau (nachfolgend Anbieter genannt) und den Nachfragern (nachfolgend Kunden genannt) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.2
Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

1.3
Bei  Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in allen Punkten an.

1.4
Erteilte Aufträge werden für den Anbieter verbindlich, nachdem der Auftrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung angenommen wurde.


2. Preise und Angebote

2.1
Die in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend und bis zur Auftragsbestätigung nicht verbindlich. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.

2.2
Treten nach Auftragsannahme Preiserhöhungen für die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen auf, ist der Anbieter berechtigt, diese Kostensteigerung an den Kunden weiterzugeben.

2.3
Änderungswünsche des Kunden an den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen (z.B. Standumbauten, Mehrbedarf an Mietmöbeln etc.) werden gesondert berechnet und werden sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungswünsche abzulehnen.

2.4
Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Skizzen, Farb- Gewichts- und Maßangaben etc., enthalten lediglich Annäherungswerte.

2.5
Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt, oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an den Anbieter zurückzugeben.


3. Zahlungsbedingungen

3.1
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Frist zur Zahlung fällig.
Skonto und/oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

3.2
Ist zum jeweils fälligen Termin keine vollständige Zahlung beim Anbieter eingegangen, kommt dies einer Stornierung durch den Kunden gleich und wird entsprechend den Stornierungsbedingungen abgerechnet. Ist vor Messebeginn der Rechnungsbetrag nicht vollständig beglichen worden, berechtigt dies den Anbieter, den Messestand sofort komplett abzubauen und zu entfernen.


4. Stornierungsbedingungen

4.1
Storniert der Kunde einen Auftrag, sind dem Anbieter die Kosten und Aufwendungen wie folgt zu erstatten:

Bei Stornierung/Rücktritt des Kunden 60 Tage vor Messe-/Ausstellungsbeginn müssen 25% des Rechnungsbetrages erstattet werden.

Bei Stornierung/Rücktritt des Kunden 30 Tage vor Messe-/Ausstellungsbeginn müssen 50% des Rechnungsbetrages erstattet werden.

Bei Stornierung/Rücktritt des Kunden 15 Tage vor Messe-/Ausstellungsbeginn müssen 75% des Rechnungsbetrages erstattet werden.

Bei Stornierung/Rücktritt des Kunden 10 Tage vor Messe-/Ausstellungsbeginn müssen 100% des Rechnungsbetrages erstattet werden.

Der Stornierungsbetrag wird am Tag der Stornierung sofort zur Zahlung fällig.


5. Aufrechnung

5.1
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.


6. Gewährleistung / Sorgfaltspflicht

6.1
Die Mietgegenstände werden im vorgereinigten Zustand übergeben. Eine weitere Reinigung zwischen Fertigstellung und Messebeginn erfolgt durch den Anbieter nicht.

Schutzfolie Bodenbelag. Die Entfernung und Entsorgung der Schutzfolie vor Messebeginn übernimmt der Kunde selbst.

6.2
Der Kunde übernimmt mit Auftragserteilung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für die ihm mietweise überlassenen Gegenstände im Zeitraum von 2 Tagen vor Messe-/Ausstellungsbeginn bis 2 Tage nach Messe-/Ausstellungsende. Der Kunde haftet für den Verlust der Mietgegenstände und für sämtliche Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum verursacht worden sind.

6.3
Standumbauten, teilweise oder ganz entfernen von Deckenkonstruktionen und/oder Wandelementen durch den Kunden sind nicht gestattet.


7. Einlagerung / Versand / Transport

7.1
Die Einlagerung, der Versand und der Transport von Messeexponaten des Kunden erfolgt auf Rechnung und immer auf Gefahr des Kunden.


8. Gerichtsstand / Rechtswahl

8.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.

8.2
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


Vielen Dank für Ihr Interesse.